Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer (ITP) auf Ibiza?

Eine Immobilie auf Ibiza zu kaufen bedeutet weit mehr, als nur die perfekte Villa oder Finca auszuwählen. Ein zentrales Element im gesamten Kaufprozess ist das Verständnis der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP). Diese Steuer betrifft ausschließlich Bestandsimmobilien, also Objekte, die nicht direkt vom Bauträger als Erstverkauf erworben werden. Für Neubauten gelten andere steuerliche Regelungen.

Der ITP folgt einer progressiven Skala, die sich nach dem endgültigen Kaufpreis richtet. Nachfolgend findest Du eine umfassende und aktuelle Übersicht für November 2025, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer (IVA) und der Stempelsteuer (AJD) bei Neubauten.

Die aktuelle ITP-Skala auf Ibiza (2025)

Die Balearischen Inseln wenden ein gestaffeltes System der Grunderwerbsteuer an. Die folgenden Sätze gelten derzeit beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Ibiza:

  • Bis 400.000 €: 8%
  • 400.000,01 bis 600.000 €: 9%
  • 600.000,01 bis 1.000.000 €: 10%
  • 1.000.000,01 bis 2.000.000 €: 12%
  • Über 2.000.000 €: 13%

Diese Stufen spiegeln die aktuellen steuerlichen Vorgaben der Region wider und beeinflussen unmittelbar das gesamte Kaufbudget. Jeder Steuersatz bezieht sich auf den vollständigen Immobilienwert innerhalb seiner jeweiligen Preisstufe.

Was bedeutet das in der Praxis?

Ein praktisches Beispiel veranschaulicht den Einfluss des ITP auf Investitionsentscheidungen auf Ibiza:

  • Eine Villa im Wert von 750.000 € fällt in den 10%-Satz → 75.000 € ITP.
  • Eine Luxusimmobilie im Wert von 2,5 Millionen € fällt in die 13%-Stufe → 325.000 € ITP.

Gerade im hochpreisigen Premiumsegment Ibizas stellt der ITP einen erheblichen Kostenfaktor dar, der von Beginn an berücksichtigt werden sollte.

Mehrwertsteuer (IVA) + Stempelsteuer (AJD) für Neubauten (2025)

Käufer von Neubauimmobilien, also von Objekten, die direkt vom Bauträger erworben werden, zahlen keinen ITP. Stattdessen gelten zwei andere Steuerarten:

1. Mehrwertsteuer (IVA) – 10%

Für neue Wohnimmobilien auf Ibiza (Villen, Apartments, Stadthäuser) beträgt der reguläre IVA-Satz 10% des Kaufpreises.

2. Stempelsteuer (AJD – Actos Jurídicos Documentados) – ca. 1,2%

Zusätzlich zum IVA fällt die Stempelsteuer AJD an.
Stand November 2025 liegt sie auf den Balearen bei etwa 1,2%.

Beispiel für eine Neubauvilla (800.000 €):

  • 80.000 € IVA (10%)
  • 9.600 € AJD (1,2%)
    → Gesamte Steuerbelastung: 89.600 €

Damit unterliegen Neubaukäufe einem anderen, aber ebenso bedeutenden Steuermodell.

Warum Makler „13% ITP + obras“ schreiben

Im Immobilienmarkt der Luxuskategorie auf Ibiza sieht man häufig den Hinweis:
13% ITP + obras“

Dieser Ausdruck bezieht sich auf zwei getrennte Kostenfaktoren:

  • 13% ITP: Die Immobilie übersteigt einen Preis von 2 Millionen Euro und fällt damit in die höchste ITP-Steuerstufe.
  • Obras (Renovierungen/Bauarbeiten): Gemeint sind Modernisierungen, Instandsetzungen oder strukturelle Arbeiten, die der Käufer übernehmen muss – oft relevant bei Fincas oder traditionellen ibizenkischen Häusern.

Kurz gesagt: Diese Formulierung signalisiert, dass sowohl Steuern als auch potenziell erhebliche Renovierungskosten einzuplanen sind.

Wichtige Überlegungen beim Immobilienkauf auf Ibiza

  • Der ITP fällt nur bei Bestandsimmobilien an.
  • Neubauimmobilien werden mit 10% IVA + ca. 1,2% AJD besteuert.
  • Steuerregelungen können sich ändern – es empfiehlt sich, aktuelle Informationen einzuholen oder einen fachkundigen Immobilienberater zu konsultieren.
  • Neben dem Kaufpreis sollten stets auch Steuern, Anwaltskosten, Notargebühren, Registerkosten und – insbesondere im Luxussegment – mögliche Renovierungs- oder Modernisierungskosten berücksichtigt werden.

Ibiza One – Wir begleiten Dich in jedem Schritt

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